Kranprüfungen an elektrischen und an mechanischen Bauteilen
Zeit- und Kosteneinsparung durch frühzeitige Mängelerkennung
Jede Technologie erfordert spezielle Maßnahmen, die Ihnen eine hohe Verfügbarkeit bei einem gleichzeitigen hohen Maß an Sicherheit gewährleisten. Wir führen Kranprüfungen an elektrischen und an mechanischen Bauteilen bzw. Komponenten durch. Unsere Servicetechniker prüfen auf Grundlage aller gesetzlichen Anforderungen und Herstellervorschriften Ihren Kran im Detail und erstellen einen fundierten Zustandsbericht.
Unser Portfolio umfasst unter anderem:
- Krananlagen und Hebezeuge
- Ladebrücken und fahrbare Rampen
- Prüfungen an elektrischen Anlagen
- Prüfungen an mechanischen Bauteilen
- Überprüfung wichtiger Komponenten (Winden, Hub- und Zuggeräte, etc.)
- Prüfservice für Lastaufnahme- und Anschlagmittel
- Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore
- Hebebühnen
- Leitern und Tritte
- Geräte und Anlagen zur Regalbedienung
- Kranvermessungen
- Kranbahnvermessungen
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
- Zerstörungsfreie Material- und Schweißnahtprüfung
- Abnahmeprüfungen
Abnahmeprüfungen gemäß BetrSichV § 15 / DGUV Vorschrift 52
Mit einem Team von Kran-Sachverständigen bieten wir Ihnen alle vorgeschriebenen Prüfungen aus einer Hand:
- Vor der Erstinbetriebnahme
- Nach wesentlichen Änderungen
- Durch vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften ermächtigte Sachverständige
- Durch Prüfsachverständige (akkreditiert durch das Haus der Technik in Essen)
Unser Prüfservice schließt die Wartung der Anlagen und die Ermittlung der Restlebensdauer für kraftbetriebene Hubwerke ein. Festgestellte Mängel werden in einem aussagefähigen Bericht umfassend dokumentiert und fachgerecht beseitigt. Fehlende Dokumentationen und Datenblätter werden komplettiert.
Tore und sonstige prüfpflichtiger Arbeitsmittel
Die große Anzahl prüfpflichtiger Arbeitsmittel im Unternehmen
Wir unterstützen Sie bei der Wartung und Inspektion von nicht überwachungsbedürftigen Arbeitsmitteln. Diese unterliegen ebenfalls gewissen Prüfpflichten und müssen in regelmäßigen Abständen sowie bei Inbetriebnahme und wesentlicher Änderung geprüft werden.
Beispiele prüfpflichtiger Arbeitsmittel:
- Feuerschutztüren
- Lamellenrolltore
- Sektionaltore
- Schnelllauftore
- Schiebetore
- Hubtore
- Schrankenanlagen
- Zugangsberechtigungssysteme